Umtausch

Nun sind die Feiertage vorbei, die Geschenke verteilt worden. Darunter hat es ab und zu auch eines das entweder bereits vorhanden ist, nicht gefällt oder sonst etwas nicht gut ist. Also was tut man als nächstes? Umtauschen.

Folgende Grundregeln gelten meist bei einem Umtausch:
– Quittung / Beleg muss mit dabei sein
– Das Produkt muss in verkaufsfähigem Zustand oder nachweislich nicht vom Kunden beschädigt worden sein (Herstellungsfehler, Materialfehler, etc)

Meist findet man ganz unten auf dem Beleg die Rücknahmebedingungen wo steht was vom Umtausch ausgeschlossen ist resp. was benötigt wird damit der Umtausch geht.. Manchmal auch eine Rückgabefrist.

Falls keine Rückgabefrist steht, finde ich ist es dennoch selbstverständlich dass die Ware innerhalb von 2-3 Wochen zurückgebracht wird und nicht erst nach einem halben Jahr.
Denn im Grunde genommen verliert jedes Produkt mit jedem Tag an Wert und in einem halben Jahr kann viel mit dem Artikel gemacht worden sein. Zu viel.

Ausgenommen sind natürlich Dinge die fehlerhaft produziert wurden.
Wenn also zB. in einem Buch mittendrin ein paar Seiten fehlen, der Buchblock verkert herum geleimt wurde, beim zurechtschneiden der Seiten ungenau gearbeitet wurde usw.

Zur allgemeinen Info: Ein Geschäft ist nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen.
Meistens macht man es aus Goodwill und für die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung.
Und ob der Kunde es dann nur umtauschen kann wenn er etwas anderes nimmt oder ob es einen Gutschein oder sogar Bargeld gibt, ist die Entscheidung des Geschäfts.

Also stänkert nicht zu sehr herum, bezeichnet uns nicht als Saftladen oder beleidigt Verkäuferinnen. Sagt lieber einmal Danke und nehmt an was man euch gibt.

Hinterlasse einen Kommentar